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Alles über die Bundestagswahlen am 22. September und die Landtagswahlen eine Woche vorher

Alles über die Bundestagswahlen am 22. September und die Landtagswahlen eine Woche vorher NürnbergPost

Postalische Probleme bei der Landtags-Briefwahl
Im Vergleich zu früheren Wahlen erreicht das Wahlamt eine erhöhte Zahl von Beschwerden, dass beantragte Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl den Wahlberechtigten noch nicht zugegangen seien. In einigen Fällen stellte sich nach der Überprüfung heraus, dass der Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen schon vor längerer Zeit vom Wahlamt abgeschickt wurde. Im ungünstigsten Fall kann dies dann dazu führen, dass Wahlberechtigte ihre Stimme gar nicht abgeben können, da sie im Wählerverzeichnis ihres Wahllokales als Briefwähler/-innen gekennzeichnet sind und deshalb nicht (mehr) zur Urnenwahl zugelassen werden.


Wenn allerdings gegenüber dem Wahlamt glaubhaft versichert wird, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ein neuer Wahlschein erteilt werden (der alte Wahlschein wird dann in die Liste der ungültigen Wahlscheine aufgenommen). Dies sollte wegen der zeitlichen Nähe zum Wahltag jetzt möglichst persönlich im Wahlamt Rothenburger Straße 45 beantragt werden. Dort können die Stimmzettel in Wahlkabinen gleich ausgefüllt und die roten Wahlbriefe auch abgegeben werden.


Die Öffnungszeiten des Wahlamts in der Rothenburger Straße 45 von 11. bis 13. September 2013 sind: Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 15 Uhr.

Quelle: Stadt Nürnberg

Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl
Das Wahlamt informiert zur Bundestagswahl. Es macht darauf aufmerksam, dass bis spätestens Sonntag, 1. September 2013, alle zur Bundestagswahl Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben werden. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich in der nächsten Woche beim Wahlamt in der Rothenburger Straße 45, Telefon 2 31-33 50, melden, damit das Wählerverzeichnis und die Stimmberechtigung überprüft werden kann.


Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl müssen gesondert beantragt werden, auch dann, wenn schon ein Antrag für die Landtagswahl gestellt worden war. Wegen der unterschiedlichen Fristen und der Verwechslungsgefahr muss die Briefwahl für die Bundestagswahl getrennt von der für die Landtagswahl organisiert werden.

Quelle: Stadt Nürnberg

Letzte Änderung am Mittwoch, 11 September 2013 15:28

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