Switch to the CitySwitch to the City

Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen

Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen NürnbergPost

Das Liegenschaftsamt weist darauf hin, Veranstaltungen und Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen rechtzeitig anzumelden. Für Anträge befristeter Sondernutzungen, wie zum Beispiel Informationsstände, Promotion-Aktionen, und für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist es erforderlich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. So sollten Anträge für Sondernutzungen mindestens zwei Wochen und für Veranstaltungen mindestens sechs Wochen vorher eingereicht werden, da hier weitere Behörden beteiligt werden müssen. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar, auch wenn sie nur vorübergehend erfolgt.


Für eine zügige Bearbeitung ist es erforderlich, dass eingereichte Anträge alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum, Größe und Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten. Fragen dazu beantwortet das Dienstleistungsbüro Veranstaltungen im Liegenschaftsamt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-75 00, -24 35 für Sondernutzungen in der Innenstadt und unter der 2 31-85 73 außerhalb der Innenstadt.


Eine Bearbeitung zu kurzfristig eingereichter Anträge ist nicht möglich. Wenn verspätete Anträge aus Zeitgründen, insbesondere vor den Wochenenden, nicht mehr bis zum Beginn der Nutzung oder Veranstaltung bearbeitet werden können, kann die Sondernutzung nicht durchgeführt werden und ist deshalb abzulehnen.

Quelle: Stadt Nürnberg

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com